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Samstag, 10. Januar 2026

Was können Sie bei einer Rufschädigung im Internet tun? Liegt eine Rufschädigung vor stehen Ihnen sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um gegen den Verursacher vorzugehen.



Negative, ungewollte oder unwahre Aussagen, Einträge und Äusserung im Web z.B. Beiträge in Foren, Blogs, Verzeichnissen, in sogenannten Bewertungsplattformen und Social Media Plattformen, peinliche Fotos, Beleidigungen, Verleumdung, Negativdarstellungen und diffarmierende Äusserungen im Web gegenüber natürlichen Personen, Institutionen und Organisationen, Firmen, Gesellschaften und Unternehmen, Produkte aber auch Marken werden beseitigt.

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